Taufvorbereitung für Kleinkinder

Kontakt: Pfarrkanzlei

Information_zum_Datenschutz_2018_05.pdf

Taufanmeldung_Datenblatt.pdf

Für die Anmeldung der Taufe (Anmeldung mit den unten angeführten Dokumenten) ist die Wohnpfarre des Kindes zuständig, kann aber auch von der Pfarre, in der getauft wird, übernommen werden. Diese informiert dann die Wohnpfarre.
Das Taufgespräch kann in der Wohnpfarre oder mit dem Taufspender geführt werden.

Ein Pate ist nicht unbedingt erforderlich,wenn einer der Elternteile römisch katholisch ist. Die Eltern tragen die größere Verantwortung für die religiöse Erziehung des Kindes. Wenn Sie aber einen (oder 2) Paten für Ihr Kind auswählen, achten Sie bitte darauf, dass für die Übernahme dieses Ehrenamtes Voraussetzung ist, dass der Pate (die Patin) der röm.-kath. Kirche angehört. Ein nicht katholischer Christ kann neben einem katholischen Paten als Taufzeuge benannt werden.

Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung der Taufe vorzulegen:

-  vom Kind:
Meldezettel, Geburtsurkunde

-  von den Eltern:
wenn getauft: Taufscheine sonst Geburtsurkunde, damit die Großeltern des Taufkindes in das Taufbuch eingetragen werden können
wenn die Eltern verheiratet sind auch Heiratsurkunde, Trauungsschein

-  vom Paten:
Taufschein, Meldezettel

Die Tauffeier findet in der Regel in der Taufkapelle statt.
Mitzubringen ist eine Taufkerze für das Kind.

Wenn das Taufkleid mitgebracht wird, sollte es so beschaffen sein, dass es unmittelbar nach der Taufe dem Kind auch tatsächlich angezogen werden kann; es gibt aber auch Taufkleider in der Pfarre.