Ahnenforschung

Unsere Altmatriken (Tauf- und Trauungsbücher seit 1784) wurden 2015 digitalisiert und sind unter www.matricula-online.eu zu finden.

Information des erzbischöflichen Ordinariats:

Abschluss der Digitalisierung der Pfarrmatriken der Erzdiözese Wien - wichtige Hinweise für die Pfarren. (WDBI.: I /2016 Pkt. 7)

Mit Ende des Jahres 2015 wurde nun die im Jahr 2011 begonnene Digitalisierung aller Matrikenbücher der Pfarren der Erzdiözese Wien vom Beginn der jeweiligen Matrikenführung an bis einschließlich 1938 (Ende der „Altmatriken") abgeschlossen.

Die digitalisierten Matrikenbücher können nun nach Maßgabe der Bestimmungen des Personenstandsgesetzes (insbesondere Sperrfristen) online unter folgender Adresse eingesehen werden:

http://www.matricula-online.eu

Mit der Digitalisierung ist nun eine Einsicht in die Originalmatrikenbücher nicht mehr nötig. Dies bedeutet einerseits eine Schonung der oft jahrhundertealten Originalbücher - ihre Erhaltung und Aufbewahrung auf Dauer ist durch das Personenstandsgesetz ausdrücklich vorgeschrieben. Dem Beispiel der Diözesen St. Pölten und Graz-Seckau, in denen die Digitalisierung der Pfarrmatriken schon früher abgeschlossen wurde, folgend, wird nun auch für die Erzdiözese Wien die Regelung erlassen, Originalmatrikenbücher nicht mehr zur Benutzung an Parteien vorzulegen. Das bedeutet zukünftig:

• Familien- und Ahnenforscher sind ausnahmslos auf die Online-Benutzung zu verweisen. Aufgrund der gesetzlichen Sperrfristen sind die Geburts- und Taufbücher (Sperrfrist: 100 Jahre) derzeit bis einschließlich 1922 einsehbar; die Trauungsbücher (Sperrfrist: 75 Jahre) und die Sterbebücher (Sperrfrist: 30 Jahre) sind mittlerweile bis zum Ende der ,Altmatriken' ( 1938) online einsehbar.

• Von 1916 bis 1938 und in allen Fällen, in denen Matrikendaten aus Altmatriken aus sonstigen rechtlichen und wissenschaftlichen Gründen benötigt werden, sind die Antragsteller ausnahmslos an das Diözesanarchiv Wien zu verweisen:
1010 Wien, Wollzeile 2, Tel.: +43(0) 1 515 52/3673, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Dies gilt insbesondere auch für spezielle wissenschaftliche Fragestellungen/Projekte.

• Ab 1. August 1938 (Trauungen) bzw. ab 1. Jänner 1939 (Geburten und Sterbefälle) sind für Personenstandseintragungen ausschließlich die staatlichen Standesämter zuständig und es sind daher Anfragende zu Personenstandsdaten ab 1938/ 1939 immer nur an die Standesämter zu verweisen.

• Die Ausstellung von Personenstandsurkunden bzw. ,Wortgetreuen Matriken-auszügen' sowie von Taufscheinen aus den Büchern erfolgt nur in rechtlich begründeten Fällen auch weiterhin ausschließlich durch das örtlich zuständige Pfarramt.

Das geltende Personenstandsgesetz kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage = Bundesnormen&Gesetzesnummer= 20008228

Erzbischöfliches Ordinariat
Wollzeile 2•A-1010 Wien
• Telefon: +43(0) 1 /515 52-3236
• Fax: +43(0) 1 /515 52-2760
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
• www.erzdioezese-wien.at